Kosten einer osteopathischen Behandlung
Die osteopathische Behandlung wird in unserer Praxis als Heilpraktikerleistung verrechnet.
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung liegen bei 150 €. Die Begleichung kann bar gegen Quittung erfolgen, alternativ stellen wir Ihnen eine Rechnung aus. Auch Kartenzahlung ist möglich.
Da es sich bei der Osteopathie um eine spezielle ärztliche bzw. heilpraktische Leistung handelt, übernehmen private Zusatzversicherungen diese Kosten häufig teilweise oder vollständig – sofern die Leistung nicht ohnehin im Rahmen einer privaten Krankenversicherung enthalten ist.
Einige gesetzliche Krankenkassen (z. B. die Techniker Krankenkasse sowie verschiedene Betriebskrankenkassen) unterstützen osteopathische Behandlungen ebenfalls finanziell. Da die Bedingungen und Zuschüsse regelmäßig angepasst werden, empfehlen wir Ihnen, die aktuelle Kostenübernahme direkt bei Ihrer Versicherung zu erfragen und die entsprechenden Voraussetzungen zu beachten.
Bitte beachten Sie: Ein physiotherapeutisches Kassenrezept kann nicht gegen eine osteopathische Behandlung eingetauscht werden. Eine mehrfache Unterschrift mit diesem Ziel wird in unserer Praxis nicht akzeptiert.
Hinweis: Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Nicht rechtzeitig abgesagte oder unentschuldigt versäumte Termine müssen wir Ihnen gemäß §615 BGB privat in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie, das Montagstermine bereits am vorhergehenden Freitag bis 12.00 Uhr abgesagt werden müssen, da unsere Praxis am Samstag und Sonntag nicht besetzt ist.